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Volkswagen: 1.000-Dollar-Gutscheine und die Nutella-Millionen

10.11.2015

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Alfred Maydorn, Chefredakteur

 

Liebe Leser,

man kann sich ungefähr vorstellen, was in diesen Tagen in den Vorstandsetagen bei Volkswagen los ist. Da wird vielen kaum noch Zeit zum Kaffee trinken bleiben. Kein Wunder, es geht mittlerweile ums nackte Überleben angesichts der immer neuen Details, die an die Oberfläche kommen. Das große Ziel von VW ist es natürlich, die finanziellen Schäden so klein wie möglich zu halten. Vor allem in den USA, wo geprellte Kunden besonders hohe Schadensersatzforderungen stellen können und auch nicht selten damit durchkommen. Und dass sogar, wenn es sich lediglich um „irreführende Aussagen“ handelt. So musste im Jahr 2012 der Nutella-Hersteller Ferrero in einem Vergleich stolze drei Millionen Dollar an eine Amerikanerin zahlen, weil der als Teil eines ausgewogenen Frühstücks beworbene Schokobrotaufstrich letztlich doch fast nur aus Fett und Zucker bestand. 
VW hat in den USA niemanden in die irre geführt, sondern VW hat seine Kunden vorsätzlich betrogen. Das darf man gespannt sein, welche Summen die Anwälte in ihren Sammelklagen verlangen. Eines dürfte aber schon jetzt klar sein: Kaum ein VW-Käufer wird sich mit 1.000-Dollar-Gutscheinen abspeisen lassen, die VW den geprellten Kunden in den USA anbieten will. Es ist mittlerweile eher von Beträgen jenseits von 10.000 Dollar pro Auto die Rede. Und das Nutella-Beispiel zeigt, dass auch weitaus höhere Summen möglich sind. Übrigens haben von der Nutella-Klage sogar die Kunden profitiert, die gar nicht geklagt haben. Jeder Nutella-Käufer in den drei Jahren zuvor konnte sich dem Vergleich anschließen und erhielt eine Zahlung von bis zu 20 Dollar von Ferrero. 
Es wird sicherlich noch Monate dauern, bis das ganze Ausmaß des VW-Skandals abschätzbar ist. Und ebenso lange ist bei der Aktie von Volkswagen auch mit keiner größeren Erholung zu rechnen. Im Gegenteil, es ist sogar eher mit weiter nachgebenden Kursen zu rechnen. Wer möchte schon die Aktie eines Unternehmens besitzen, auf den Klagen in existenzbedrohender Höhe zurollen können und bei dem offensichtlich noch nicht einmal annähernd das ungefähre Ausmaß des Schadens abschätzbar ist.

 

Viele Grüße und viel Erfolg

Ihr Alfred Maydorn

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